Abgesehen von den seit 2002 eingeführten DAC-Weinen basiert die Klassifizierung der Weine auf dem Zuckergehalt des Mostes (ausgedrückt in Klosterneuburger Mostwaage KMW).
Wein – vormals Tafelwein
Wein ohne Angabe der Herkunft, der Rebsorte und des Jahrgangs
Wein mit geschützter geografischer Angabe – vormals Landwein
Es darf nur die Weinregion (Weinland, Steirerland, Bergland) genannt werden
Qualitätswein
Diese Weine sind staatlich geprüft sowie sensorisch verkostet, und sind mit einer Prüfnummer und einer sogenannten Banderole versehen
Prädikatsweine
Weine mit höheren Mostgraden, Aufzuckerung nicht mehr erlaubt
Spätlese
Mindestmostgewicht 19°KMW
später Lesevorgang, voll reife Trauben
Auslese
Mindestmostgewicht 21°KMW
ist ein Spätlese aus sorgfältig ausgelesenen Trauben
Beerenauslese
Mindestmostgewicht 25°KMW
aus überreifen und/oder edelfaulen Trauben
Eiswein
Mindestmostgewicht 25°KMW
aus bei der Lese und bei der Kelterung gefrorenen Trauben
Trockenbeerenauslese
Mindestmostgewicht 30°KMW
ist eine Beerenauslese aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren
Ausbruch
Mindestmostgewicht 30°KMW
ist eine TBA aus der Freistadt Rust
Strohwein oder Schilfwein
Mindestmostgewicht 25°KMW
aus voll reifen und zuckerreichen Beeren, die vor der Kelterung mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder an Schnüren aufgehängt waren